Ingenieurbüro Claeßen
Markscheidewesen & Bergschadenkunde
- bergbauunabhängig -
Vermessung • Geophysik • Bauwesen • Architektur

Tätigkeiten des Markscheiders
Wie in den Kommentaren zum Bundesberggesetz (BBergG) von Boldt/Weller zu lesen ist, umfasst die Tätigkeit des Markscheiders insbesondere:
- die Durchführung von Messungen unter und über Tage zur Auffahrung von Grubenbauen und zur Erfassung der Lage und Ausdehnung des Grubengebäudes sowie deren Berechnung
- die Beobachtung und Feststellung von gebirgsmechanischen Vorgängen im Gebirgskörper und von Bodenbewegungen an der Erdoberfläche sowie die Festlegung von Einwirkungsbereichen
- die Herstellung und Nachtragung von Rissen, Karten und Plänen für bergmännische Zwecke (Bergmännisches Risswerk)
- die Erkundung, Untersuchung, Erfassung und Darstellung von Lagerstätten
- die Auswertung des bergmännischen Risswerks zur Feststellung möglicher Gefahrenbereiche und deren Darstellung
Darüber hinaus sind Markscheider in der Praxis weitgehend mit der Bearbeitung von Bergschadensangelegenheiten befasst.